Victoria Grenz – Fachanwältin für Strafrecht
Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
Es liegt eine Anklage gegen Sie vor? Ein Strafbefehl? Oder ein Urteil?
Schweigen Sie. Und ziehen Sie einen Verteidiger hinzu.
Sie haben das Recht, zu schweigen. Ohne wenn und aber, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Und Sie haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt – besser früher als später – wahrnehmen.
Ein Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte. Schon dieses Ermittlungsverfahren ist für den Betroffenen mit erheblichen Einschnitten verbunden. Es kann sowohl das private Leben verändern, als auch Auswirkungen auf das bisherige berufliche Leben haben. Dies gilt erst Recht für ein Strafverfahren, also das sich an ein Ermittlungsverfahren gegebenenfalls anschließende gerichtliche Verfahren. Und nicht zuletzt gilt dies ganz besonders im Fall der Inhaftierung aufgrund eines gegen den Betroffenen ergangenen Haftbefehls.
In dieser Ausnahmesituation stehe ich Ihnen zur Seite: Schnell, engagiert und kompetent.
Ich verteidige Sie – unabhängig vom Vorwurf – in allen Verfahrensabschnitten.
Ich verteidige Sie auch nach ergangener Verurteilung im Rechtsmittelverfahren (Prüfung und ggf. Einlegung von Berufung und/oder Revision) und im Vollstreckungsverfahren sowie im Maßregelvollzug.