Fortbildungen

Fortbildungen

04.06.2019

Teilnahme am Seminar des DAI (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.) in Bochum zu dem Thema

„Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung 2019“

Das Seminar beschäftigte sich mit Verteidigungsstrategien und taktischen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren ud in der Hauptverhandlung. Der Fokus der Veranstaltung lag in diesem Jahr – insbesondere aufgrund der weitreichenden Änderungen der StPO – auf der Verteidigung in der Hauptverhandlung.

 


 

22.03.2019 – 24.03.2019

Teilnahme am

43.Strafverteidigertag in Regensburg zum Thema „Psychologie des Strafverfahrens“.

Der Strafverteidigertag findet einmal im Jahr statt und wird jedes Jahr von einer anderen Strafverteidigervereinigung ausgerichtet. Im Zentrum der diesjährigen Tagung stand der „Strafprozess“. Im Strafprozess wird -vereinfacht ausgedrückt –  der Tatvorwurf gegen einen Angeklagten überprüft. Um einen fairen und rechtsstaatlichen Prozess zu gewährleisten ist das Verfahren einem engen Rahmen von Normen und Verfahrensregeln unterworfen, die den Beschuldigten schützen und deren Einhaltung durch den Verteidiger geprüft und überwacht wird. In der Vergangenheit gab es immer mehr poltische Bestrebungen, Strafverfahren schneller und effizienter zu gestalten – und zwar auf Kosten der Beschuldigtenrechte. Im weitesten Sinne befasste sich der diesjährige Strafverteidigertag daher mit diesem brandaktuellen Thema. Unter dem Titel „Psychologie des Srafverfahrens“ befassten sich insgesamt acht Arbeitsgruppen überwiegend mit strafprozessualen Themen. Ich habe an der Arbeitsgruppe „Pranger 3.0“ teilgenommen, die sich mit der Rolle der Medien in öffentlichkeitswirksamen Prozessen beschäftigt hat.

Im Vorfeld des eigentlichen Strafverteidigertages fand am 22.03.2019 eine Fortbildung zum Thema

„Die DNA-Analyse aus Verteidigersicht“

statt, an der ich ebenfalls teilgenommen habe.

 


 

26.11.2018

Teilnahme an dem Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm zu dem Thema

„Die Vergütung im strafrechtlichen Mandat“

 


 

20.10.2018

Teilnahme an dem Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm zu dem Thema

„Beweiserhebung im Strafverfahren – Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung“

Inhaltlich ging es um die Beurteilung der Belastbarkeit bzw. Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Da in den allermeisten Verfahren Zeugenaussagen eine große Rolle spielen, ist es für eine erfolgreiche Verteidigung sehr wichtig, in diesem Bereich fundierte Kenntnisse zu besitzen und sich fortlaufend auf dem neusten Stand zu halten. Denn in aller Regel kann erst nach einer umfangreichen Überprüfung von Zeugenaussagen zuverlässig beurteilt werden, ob sie als glaubhaft einzustufen sind oder ob es sich – was natürlich nicht Grundlage einer Verurteilung sein darf und was ein kompetenter Verteidiger aufdecken muss – um wahrheitswidrige Belastungen handelt. Interessanter und äußerst praxisrelevanter Inhalt des Seminars war dabei auch, wie fehleranfällig Menschen ihre Umwelt wahrnehmen und wie leicht es daher auch zu Wahrnehmungsfehlern aller Art kommen kann. Auch dies darf bei einer sachgerechten Verteidigung selbstredend nicht unbeachtet bleiben.