Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)

Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)

Verfahren, die Tötungsdelikte zum Gegenstand haben, sind aufgrund des großen öffentlichen Interesses, der nahezu immer einhergehenden mehrmonatigen Untersuchungshaft und der massiven drohenden Konsequenzen im Falle einer Verurteilung extrem belastend für alle Beteiligten. Neben einer intensiven Betreuung des Angeklagten sind es daher auch die Angehörigen, denen im Rahmen des Möglichen zur Seite zu stehen ist. Zusätzlich zu berücksichtigende Faktoren sind die nicht immer sachliche Berichterstattung der Medien und das emotionale Leid der Hinterbliebenen.

Mandate aus diesem Bereich fordern der Verteidigung alles ab. So ist zu beachten, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe bereits dann verhängt werden kann, wenn der Versuch eines Mordes im Raum steht. Vor diesem Hintergrund kann schon der erfolgreiche Kampf um die rechtliche Einordnung des vorgeworfenen Geschehens als Totschlag zu einer Halbierung der drohenden Strafzeit führen.

Ich verteidige Sie in Kapitalstrafverfahren und stehe Ihnen von Beginn meiner Mandatierung an umfassend zur Seite. Ich begleite Sie mit Empathie und fundierten strafprozessualen Kenntnissen durchsetzungsstark durch alle Verfahrensabschnitte. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. So werde ich beispielsweise verhindern, dass unrechtmäßig erlangte Beweismittel, etwa Zeugenaussagen ohne ausreichende vorherige Belehrung, in den Prozess eingeführt und verwertet werden. Ich setze meine in langjähriger Praxis erworbenen Fähigkeiten für Sie ein. Ich verfüge insoweit über umfangreiche Erfahrungen im kriminaltechnischen, rechtsmedizinischen und psychologisch-psychiatrischen Bereich, da ich vielfach Mandate aus diesem Bereich bearbeitet habe.