Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Das Strafgesetzbuch (kurz: StGB) regelt verschiedenste Aspekte des gesellschaftlichen und menschlichen Zusammenlebens und enthält eine Vielzahl unterschiedlichster Straftatbestände. So enthält der Abschnitt über Straftaten gegen die öffentliche Ordnung Straftatbestände wie den Hausfriedensbruch, den Landfriedensbruch und die Volksverhetzung, der Abschnitt über Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  Straftatbestände wie die Körperverletzung, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Beteiligung an einer Schlägerei und der Abschnitt über die gemeingefährlichen Straftaten Straftatbestände wie die Brandstiftung und die Herbeiführug einer Sprengstoffexplosion. Daneben existieren zahlreiche Sondergesetze, die u.a. Straftatbestände im Bereich des Umweltrechts, des Wettbewerbsrecht und des Steuerrechts normieren.

In sämtlichen Bereichen, in denen Sie sich Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll etc.) gegenübersehen oder solche Maßnahmen befürchten, stehe ich Ihnen mit meinen fundierten Kenntnissen des prozessualen und materiellen Strafrechts tatkräftig zur Seite. Ab dem Zeitpunkt meiner – möglichst frühzeitigen – Mandatierung werden wir gemeinsam daran arbeiten, den Sie betreffenden Sachverhalt und die für Ihre Beurteilung positiven Gesichtspunkte herauszustellen. Auf diese Weise werde ich gemeinsam mit Ihnen darauf hinwirken, für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und nach Möglichkeit – etwa durch Erwirkung einer Einstellung des Verfahrens – die Durchführung einer belastenden strafgerichtlichen Hauptverhandlung zu vermeiden.