Rechtsanwältin Grenz

Rechtsanwältin Grenz

Ich wurde 1978 in Dortmund geboren, wo ich nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zur Bankkauffrau absolvierte. Nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien begann ich zum Wintersemester 2003/2004 mein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Während meines Studiums war ich unter anderem langjähriges Mitglied der Bochumer kriminologischen Haftgruppe (JVA Bochum).

Meinen juristischen Vorbereitungsdienst, das Referendariat, absolvierte ich am Landgericht Essen und war während meiner Ausbildung unter anderem tätig bei der Staatsanwaltschaft Essen sowie bei einem Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.

Seit 2011 bin ich als Anwältin zugelassen und arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Hilsmann Rechtsanwälte in Bochum. Hier war ich von Beginn an mit der Bearbeitung des strafrechtlichen Dezernats beauftragt. Daneben habe ich zahlreiche Fälle aus dem Verkehrs- und Medizinrecht bearbeitet.

Seit 2017 bin ich selbstständige Rechtsanwältin und nunmehr nahezu ausschließlich im Strafrecht sowie im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht tätig.

Im Sommer 2018 habe ich den Fachanwaltslehrgang als theoretische Voraussetzung für die Beantragung des Titels „Fachanwältin für Strafrecht“ erfolgreich absolviert. Hierfür habe ich mich zum einen mehr als 120 Stunden fortgebildet und zum anderen mehrere Klausuren geschrieben und erfolgreich bestanden.

Zudem habe ich die ebenfalls nötigen praktischen Fähigkeiten durch meine jahrelange Tätigkeit als Strafverteidigerin bereits unter Beweis gestellt und bei der für mich zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamm beantragt, den Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ führen zu dürfen.

Am 07.11.2018 hat die Rechtsanwaltskammer meinem Antrag entsprochen und mir die widerrufliche Befugnis verliehen, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwältin auch die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht zu führen.