Strafvollstreckungsrecht

Strafvollstreckungsrecht

Ihr Urteil ist rechtskräftig?

Das bedeutet nicht, dass damit auch die Verteidigung schon vorbei ist.

Es gibt im Betäubungsmittelstrafrecht beispielsweise die Möglichkeit, die Vollstreckung der Strafe zugunsten einer Therapie zurückzustellen. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Tat, aufgrund derer eine Verurteilung erfolgt ist (z.B. ein Diebstahl), aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde. Dies muss sich wiederum aus den Urteilsgründen auch ergeben, es muss also feststehen. Und aufgrund der Besonderheit im Strafrecht, dass alles Relevante Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein muss, um am Ende auch im Urteil zu stehen, muss es im Rahmen der mündlichen Verhandlung eben auch angesprochen werden – nötigenfalls durch das Stellen von Beweisanträgen. Nur wenn die Voraussetzungen im Urteil feststehen, kann die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde auch entsprechend tätig werden.

Auch hier zeigt sich, wie wichtig es ist, schon möglichst früh im Verfahren einen Strafverteidiger zu konsultieren.

Ich werde sicherstellen, dass die gerade für Sie relevanten Umstände auch zum Gegenstand Ihres Verfahrens gemacht werden um so ein für Sie positives Ergebnis auch in der Strafvollstreckung zu erreichen.