Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Der Bereich des Sexualstrafrechts ist sicherlich einer der sensibelsten Bereiche der Strafverteidigung. So kann allein schon die Beschuldigung ausreichen, die soziale Existenz des Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Die Öffentlichkeit nimmt oftmals empört und hochemotional am Prozessverlauf teil.

Neben Einfühlungsvermögen verlangt die Strafverteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts fundierte Kenntnisse der Aussagepsychologie. Denn in diesem intimen Bereich zwischenmenschlicher Beziehungen ist der sexuelle Sachverhalt nicht selten äußerst strittig und beruht maßgeblich auf der Wahrnehmung der beteiligten Personen. Damit sind sog. Aussage gegen Aussage Konstellationen der Regelfall. Diese erfordern ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und Sachkenntnis, geht es doch am Ende um die Bewertung der Glaubhaftigkeit von Aussagen.

Weiblichkeit der Justiz: Statistisch ist ein Großteil der Justiz – vor allem das richterliche und staatsanwaltschaftliche Personal – weiblich. Durch die Entscheidung für eine Strafverteidigerin eröffnen Sie sich daher gerade in diesem Bereich des Strafrechts die Möglichkeit, auch die Beschuldigtenperspektive aus weiblicher Sicht darzulegen. Dies kann verhandlungsstrategisch von großem Vorteil sein, da so der mögliche Eindruck einer unsensiblen Behandlung der – meist weiblichen – tatsächlich oder vermeintlich Geschädigten durch die Verteidigung vermieden und eine neutrale und ergebnisoffene Verhandlung ermöglicht werden kann.