Arzt- und Medizinstrafrecht
Das Arzt- und Medizinstrafrecht umfasst zum einen Straftaten aus dem Bereich der sogenannten Vermögensdelikte und zum anderen Delikte gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit. Allerdings mit der Besonderheit, dass hier mitunter auch komplexe medizinische Fragestellungen zugrunde liegen, die ein erhebliches Maß an Spezialwissen erfordern.
Neben der Frage nach – auch strafrechtlich relevanten – medizinischen Behandlungsfehlern liegt insbesondere die wirtschaftliche Betätigung von Ärzten im Fokus. Die Vorwürfe können lauten: Abrechnungsbetrug, Untreue, Bestechlichkeit.
Ich habe im Jahr 2012 erfolgreich den theoretischen Teil des Fachanwalts Medizinrecht absolviert und zahlreiche Mandate sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur (Behandlungsfehler) bearbeitet. Seit 2012 bilde ich mich regelmäßig im medizinischen Bereich fort und habe daher eine fundierte Expertise. Daneben kann ich auf ein Expertennetzwerk von Ärzten diverser Fachrichtungen, Pharmazeuten und hochspezialisierten Rechtsanwaltskollegen zurückgreifen, die bei Bedarf unterstützend mit ins Boot geholt werden können.