Nebenklage

Nebenklage

Sofern Sie Verletzter oder Geschädigter einer Straftat sind, haben Sie die Möglichkeit, dem Strafverfahren als Nebenkläger beizutreten. Sie können als Nebenkläger aktiv am Prozess teilnehmen und haben ähnliche Rechte, wie sie auch die übrigen Prozessbeteiligten haben. Ich werde für Sie auch als Nebenklägervertreterin tätig und helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und den Prozess in Ihrem Sinne zu gestalten.

Wichtig ist, dass nicht jedes Delikt ein nebenklagefähiges Delikt ist. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, wenn Sie Verletze oder Geschädigter einer Straftat sind. Ich prüfe für Sie, ob Sie berechtigt sind, sich dem Prozess als Nebenkläger anzuschließen, und stelle für Sie den erforderlichen Antrag. Im weiteren Prozessverlauf nehme ich für Sie oder mit Ihnen gemeinsam als Vertreter teil und werde den Prozess im Rahmen der Möglichkeiten in Ihrem Sinne gestalten. Hierzu gehört auch, Ihnen ggf. zustehende Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in dem Strafprozess geltend zu machen (Adhäsionsverfahren).