Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
Wir alle nehmen in unterschiedlichster Weise am Straßenverkehr teil. Und zwar täglich!
Ein Fehler kann auch dem aufmerksamsten Verkehrsteilnehmer unterlaufen – mitunter mit gravierenden Folgen.
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Für das Verkehrsstrafrecht seien hier zunächst exemplarisch die häufigsten Delikte genannt: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs und die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Als Rechtsfolge steht hier – neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe – zusätzlich auch noch die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum.
Da gerade die Entziehung der Fahrerlaubnis erhebliche Auswirkungen auf Ihre private und berufliche Situation haben kann, arbeite ich von Anfang an darauf hin, diese für Sie belastende Rechtsfolge möglich zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Ich verteidige Sie in allen Konstellationen des Verkehrsstrafrechts.