Wirtschaftsstrafrecht
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts weckt zunächst womöglich nur Assoziationen an international bekannte Großverfahren, etwa betreffend VW oder Audi. Tatsächlich betroffen sind hingegen vor allem mittelständische Unternehmen. Zahlreiche Schwerpunktstaatsanwaltschaften widmen sich diesem Bereich, der gerade Geschäftsführer einer GmbH betreffen kann, aber auch Vorstandsmitglieder einer AG. Grundlegend ist hierbei zu beachten, dass das deutsche Strafrecht von dem individuellen Schuldbegriff ausgeht. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt strafrechtlicher Verfahren ist immer der Verhalten natürlicher Personen, nicht dasjenige von Unternehmen. Dies hat zur Konsequenz, dass Sie als Entscheidungsträger in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich sein können und dementsprechend gegebenenfalls Konsequenzen in ihrer Person zu tragen haben.
Gerade im Stadium des Ermittlungsverfahrens finden sich im Wirtschaftsstrafrecht oftmals vielversprechende Ansätze, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und damit eine belastende Hauptverhandlung mit allen negativen Konsequenzen, etwa eine umfangreiche und mitunter den Kernbereich der eigenen Person tangierende mediale Berichterstattung, zu vermeiden. Kommt es zu einer Anklage, fallen Wirtschaftsstrafsachen regelmäßig aufgrund der Komplexität und der zu erwartenden Strafhöhen in die Zuständigkeit der Landgerichte und hier in die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern. Selbige besitzen besondere Sachkenntnis und Erfahrung. Spiegelbildlich bedürfen Sie als Angeklagter einer sachkundigen und spezialisierten Verteidigung. Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung in Wirtschaftsstrafsachen und habe bereits in einer Reihe sogenannter Umfangsverfahren (also Verfahren von besonderem Umfang und Dauer) vor Wirtschaftsstrafkammern erfolgreich verteidigt. Aufgrund meiner kaufmännischen Ausbildung und einer universitären Spezialisierung im Bereich des Wirtschaftsrechts kann ich mich schnell in die Ihr Unternehmen betreffenden kaufmännischen Spezifika einarbeiten und bringe das nötige Sachverständnis mit.
Auf welche Deliktstypen ist hier besonderes Augenmerk zu legen? Die Bandbreite ist enorm, praxisrelevante Delikte sind vor allem Geldwäsche, Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten, Korruptionsstraftaten wie Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit und Bestechung, Steuerstraftaten (insbesondere Steuerhinterziehung) und Insolvenzstraftaten (insbesondere Insolvenzverschleppung).
Ein wichtiger Aspekt des Wirtschaftsstrafrechts ist darüber hinaus derjenige der Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Compliance). Die Wichtigkeit der Prävention kann auch bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen nicht hoch genug bewertet werden. Sprechen Sie mich an. Gerne erarbeite ich, gegebenenfalls unter Einbeziehung spezialisierter Kollegen, für Sie tragfähige Konzepte zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken in Ihrem Unternehmen.