Loveparade-Prozess

Loveparade-Prozess

Auch heute war ich – wie auch schon in der vergangenen Woche – als Unterbevollmächtigte im Loveparade-Prozess vor Ort.

Es ist viel passiert in der vergangenen Woche: Nach 101 Verhandlungstagen und achteinhalb Jahre nach der Katastrophe mit 21 Toten und vielen Schwerverletzten ist das Verfahren gegen sieben der insgesamt zehn Angeklagten nach § 153 der Strafprozessordnung eingestellt worden. Eine Einstellung nach dieser Norm setzt voraus, dass die Schuld der Angeklagten als gering anzusehen wäre – es kommt also auf eine hypothetische Schudbeurteilung an. Zudem darf kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Diese Voraussetzungen hat das Gericht bei sieben Angeklagten als gegeben angesehen. Auch die Staatsanwaltschaft sowie die betroffenen Angeklagten stimmten einer Verfahrenseinstellung nach dieser Norm zu. In der letzten Woche erging der notwendige Gerichtsbeschluss. Viele Nebenklagevertreter und auch ein Nebenkläger persönlich haben lange Stellungnahmen abgegeben, warum Ihrer Ansicht nach eine Einstellung des Verfahrens die falsche Botschaft ist. Indes hat die Nebenklage in einem Verfahren keinerlei Möglichkeiten, eine Einstellung des Verfahrens aktiv zu verhindern.

Gegen die verbliebenen drei Angeklagten wurde das Verfahren heute weiter fortgesetzt. Einer vom Gericht vorgeschlagenen Einstellung nach § 153a der Strafprozessordnung – einer Einstellung gegen Auflagen – stimmten Sie, im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, nicht zu.


Die Kommentare sind geschlossen.